Allgemeine verkaufs- und mietbedingungen

Art. 1 Anwendungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verkaufs- und Mietverträge und Lieferungen von, mit und durch AQUALEX, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart ist.

Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht zulässig, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart.

Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

Die bloße Annahme eines Angebotes, der Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages oder die Entgegennahme einer Lieferung bedeutet, dass der Kunde die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

Art. 2 Angebote, Kauf- und Mietverträge:

Angebote, Kauf- und Mietverträge und alle anderen von AQUALEX eingegangenen Verpflichtungen sind nur dann verbindlich, wenn sie die Unterschrift oder schriftliche Genehmigung einer Person enthalten, die AQUALEX rechtsgültig vertreten kann.

Angebote:

Angebote sind nur bis einschließlich des auf dem Angebot angegebenen Datums gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer dürfen die Bestimmungen des betreffenden Angebots nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung einer Person, die AQUALEX rechtsgültig vertreten kann, angenommen werden.

Mietverträge:

Mietverträge treten ab dem Zeitpunkt der Lieferung oder Installation für eine feste Laufzeit von 60 Monaten in Kraft. Sie verlängern sich stillschweigend um den gleichen Zeitraum von 60 Monaten, wenn nicht eine der Parteien den Vertrag per Einschreiben mit einer Frist von 6 Monaten kündigt. Die vorgenannten Laufzeiten und Kündigungsfristen gelten, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart ist.

Wird der Vertrag durch Verschulden des Kunden vorzeitig beendet, behält sich AQUALEX das Recht vor, eine Kündigungsgebühr zu erheben, die sich zum einen aus der Summe der Gelder (Mietpreise, Wartungspreise usw.) zusammensetzt, die, wenn der Vertrag nicht gekündigt worden wäre, ab dem Tag der Kündigung bis zum Ende des Vertrages fällig wären, und zum anderen aus 500 EUR pro Mietgerät.

Art. 3 Installation:

Der Kunde ist verpflichtet, vor der Installation des Gerätes und des Zubehörs auf eigene Kosten die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, die im Vertrag vorgesehen sind. Wenn es sich um ein Einbaugerät handelt, muss der Kunde für die notwendige Belüftung des Schranks und/oder Raums sorgen, in dem das Gerät installiert werden soll. Hat der Kunde die vorgenannten Maßnahmen nicht getroffen, wird AQUALEX diese Maßnahmen auf Kosten des Kunden nach den jeweils gültigen Stundensätzen selbst durchführen.

AQUALEX installiert das Gerät und etwaiges Zubehör an dem vom Kunden angegebenen Ort und der angegebenen Adresse, der Anschluss an das Leitungswasser (nur Leitungswasser) ist vom Kunden in eigener Verantwortung durchzuführen. Das Gerät und jegliches Zubehör darf nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AQUALEX entfernt oder bewegt werden.

Der Kunde hat AQUALEX den Zugang zu dem Ort zu ermöglichen, an dem das Gerät und ggf. dessen Zubehör installiert werden soll, sowie zu dem Ort, an dem die Wartung oder Reparaturen durchgeführt werden sollen.

Die angegebenen Installationszeiten sind lediglich Richtwerte. Ein Lieferverzug berechtigt nicht zu Schadensersatzansprüchen des Kunden oder zum Rücktritt vom Vertrag kraft Gesetzes.

Art. 4 Geräte und deren Zubehör, falls vorhanden:

Der Kunde erkennt an, dass er über die Eigenschaften und Einsatzbedingungen des Gerätes sowie über etwaiges Zubehör wie beispielsweise eine CO-2-Flasche informiert wurde. Der Kunde bestätigt und akzeptiert, dass nur von AQUALEX gelieferte CO-2-Flaschen im Gerät verwendet werden dürfen.

Der Kunde verpflichtet sich, das Gerät und etwaiges Zubehör:

  • nicht für andere Zwecke zu verwenden als für die, für die sie bestimmt sind;
  • mit größtmöglicher Sorgfalt zu verwenden;
  • in Übereinstimmung mit den Anweisungen von AQUALEX zu verwenden, insbesondere müssen das Gerät und alle Zubehörteile:
  • gewartet werden: Reinigung der Tropfschale, des Deckels, des Abflusses, ... an Wasserhähnen, Reinigung der Zapfstelle, ...;
  • sauber und hygienisch gehalten werden;
  • vor Sonnenlicht, anderen Wärmequellen und Staub geschützt werden;
  • in Innenräumen aufbewahrt werden;
  • regelmäßig anhand der dafür vorgesehenen Parameter auf einwandfreie Funktion überprüft werden, um

unnötige Schäden zu vermeiden. Falls erforderlich, wird der Kunde AQUALEX unverzüglich in Kenntnis setzen. Bei Miete oder Kauf übernimmt AQUALEX unter keinen Umständen Schäden, die durch Kalk verursacht wurden. Schäden, die durch Kalk verursacht werden, sind nie in der Wartung inbegriffen.

Erweist sich eine Reparatur oder ein Austausch des Geräts und des Zubehörs aufgrund von Fahrlässigkeit oder Missbrauch durch den Kunden als notwendig, so ist der Kunde dafür verantwortlich und haftet für alle daraus resultierenden Reparatur- und Austauschkosten. Es ist dem Kunden nicht gestattet, Änderungen und/oder Reparaturen am Gerät vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, der Kunde beauftragt hierfür ausschließlich AQUALEX.

Wird das Gerät und eventuelles Zubehör gekauft, bleibt es bis zur vollständigen Bezahlung des entsprechenden Rechnungsbetrages Eigentum von AQUALEX.

Zum Zeitpunkt des Kaufs des Gerätes gilt eine Garantie von 2 Jahren ab Kaufdatum, es sei denn, der Kunde möchte keine Wartung in Anspruch nehmen. Diese Garantie deckt nicht die Arbeitszeit und Transportkosten ab.

Der Kunde verpflichtet sich, bei Vermietung des Gerätes und etwaigen Zubehörs das Gerät nicht zu veräußern, unterzuvermieten, zu verpfänden oder zu übereignen und Dritten gegenüber stets deutlich zu machen, dass das Gerät nicht sein Eigentum ist. Bei Beendigung des Mietvertrages muss der Kunde das Gerät und das Zubehör in demselben Zustand an AQUALEX zurückgeben, in dem er es erhalten hat, ausgenommen die normale Abnutzung. Zu diesem Zweck bestätigt der Kunde, dass er das Gerät und etwaiges Zubehör geprüft und in einwandfreiem Zustand vorgefunden hat.

Verfügt das Gerät über eine CO-2-Flasche als Zubehör, so ist der Kunde bis zum Ablauf des Vertrages mit AQUALEX berechtigt, diese zu nutzen. Der Kunde hat innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung durch AQUALEX eine einmalige Gebühr zu zahlen, deren Höhe durch Vertrag festgelegt wird. Diese einmalige Zahlung kann unter keinen Umständen als Vorschuss oder Anzahlung im Sinne von Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angesehen werden; sie steht AQUALEX zu, auch wenn das Nutzungsrecht endet. Außerdem kann der Kunde kein Eigentumsrecht an der CO-2-Flasche geltend machen.

Art. 5 Gefahrenübergang:

Ab dem Zeitpunkt und solange sich das Gerät und sein Zubehör im Besitz des Kunden befinden, trägt dieser das Risiko des Diebstahls, des Verlustes oder der Beschädigung. Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung wird der Kunde AQUALEX unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Kunde ist für die Schäden verantwortlich, die AQUALEX entstehen.

Art. 6 Preise und Gebühren:

Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Die Mieten werden am Jahrestag des Abrechnungszeitraums in Abhängigkeit vom Verbraucherpreisindex nach der folgenden Formel indexiert:

(Grundmiete x neue Indexziffer)/Anfangsindexziffer

  • Grundmiete ist die vereinbarte Miete.
  • Neue Indexziffer ist die Indexziffer für den Monat, der dem Jahrestag des Inkrafttretens des jeweiligen Vertrages vorausgeht.
  • Anfangsindexziffer ist die Indexziffer des Monats, der dem Monat vorausgeht, in dem der betreffende Vertrag geschlossen wurde.

Die Wartungspreise werden nach Vereinbarung oder über das Auftragsformular festgelegt.

Der Kunde ist verantwortlich für den Strom- und Wasserverbrauch sowie für alle möglichen Steuern und sonstigen Abgaben, die auf das Gerät erhoben werden könnten.

Art. 7 Vorschuss und Kaution:

AQUALEX behält sich das Recht vor, einen Vorschuss und/oder eine Kaution in Bezug auf die von AQUALEX zu erbringenden Leistungen zu verlangen.

Für Privatpersonen: Für Privatpersonen wird nach jedem Auftrag eine Vorschussrechnung in Höhe von 50 % des bestellten Trinkwasserhähne/Geräts ausgestellt, es sei denn, im Vertrag ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
Die endgültige Rechnung für Installation, Wartung, zusätzliches Material usw. wird nach der Lieferung oder Installation übermittelt.

Der Kunde verpflichtet sich, den Vorschuss und/oder die Kaution innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung durch AQUALEX zu leisten.

Weder aus dem Vorschuss noch aus der Kaution ergeben sich Zinsen für den Kunden.

Der Vorschuss gilt als vorherige Teilzahlung auf den fälligen Rechnungsbetrag. Die Kaution gilt als Zahlung eines Geldbetrags als Sicherheit für die Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden, andernfalls kann die Kaution von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung mit dem vom Kunden geschuldeten Betrag verrechnet werden.

Art. 8 Rechnungsstellung:

Alle Rechnungen von AQUALEX sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde.

Bei nicht fristgerechter Zahlung einer Rechnung werden von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. sowie ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 15 % des noch fälligen Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 50 EUR, fällig, unbeschadet des Rechts von AQUALEX, bei Nachweis eines höheren tatsächlich erlittenen Schadens einen höheren Schadensersatz zu fordern.

Bei nicht fristgerechter Zahlung einer Rechnung werden alle noch nicht fälligen Rechnungen von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung fällig und zahlbar.

Es können Mahnkosten anfallen.

Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben bei AQUALEX eingereicht werden.

Art. 9 Haftung:

AQUALEX kann unter keinen Umständen haftbar gemacht werden, außer bei vorsätzlichem Verschulden. AQUALEX haftet daher nicht für Schäden jeglicher Art.

AQUALEX haftet nicht für Schäden, die durch das aus der Wasserleitung kommende Wasser verursacht werden, und auch nicht für die Qualität dieses Wassers.

In jedem Fall ist die Haftung von AQUALEX auf die von ihr in Rechnung gestellten und vom Kunden tatsächlich gezahlten Beträge beschränkt.

Art. 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand.

Es gilt belgisches Recht. Es sind ausschließlich die Gerichte von Kortrijk zuständig.